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Jungparteien gegen Motion für Stimmrechtsalter 16

 

An der kommenden Kantonsratssitzung vom 25. August berät das Ausserrhoder Parlament in zweiter Lesung die Totalrevision der Kantonsverfassung von Appenzell Ausserrhoden. Wir engagieren uns für eine zeitgemässe, nachhaltige und mehrheitsfähige Verfassung und unterstützen das Bestreben nach einer Totalrevision gemäss Volksentscheid vom 4. März 2018.

 

Die Besondere Kommission Kantonsverfassung (BKKV) bringt im Rahmen der Debatte eine Motion ein, mit welcher sie die Einführung von Stimmrechtsalter 16 fordert. Zwar zeigen sich Jungfreisinnige und JSVP erfreut darüber, dass dieser Artikel aus dem Haupttext der Verfassung herausgelöst wurde, können die Bestrebungen der BKKV, separat über Stimmrechtsalter 16 abzustimmen, allerdings in keinem Masse nachvollziehen.

Nicolas Kocher (Präsident JFAR) und Fabienne Mazenauer (Präsidentin JSVP Säntis) setzen sich entschieden gegen Stimmrechtsalter 16 ein.
Nicolas Kocher (Präsident JFAR) und Fabienne Mazenauer (Präsidentin JSVP Säntis) setzen sich entschieden gegen Stimmrechtsalter 16 ein.

Aus Sicht der Jungfreisinnigen des Kantons Appenzell Ausserrhoden und der Jungen SVP Säntis sehen die bürgerlichen Jungparteien keine sachliche Grundlage für die Einführung des Stimmrechtsalters 16.

 

Folgende Gründe sprechen aus unserer Sicht klar dagegen:

 

  • Gemäss Schweizer Zivilgesetzbuch sind Personen erst mit 18 Jahren volljährig und damit umfassend mündig. Diese Schwelle markiert den Zeitpunkt, ab dem Bürgerinnen und Bürger nicht nur politisch mitbestimmen, sondern auch persönlich Verantwortung für ihre Entscheidungen tragen – etwa durch volle Steuerpflicht oder Militärdienst. Ein Stimmrechtsalter von 16 würde diese Verbindung zwischen Rechten und Pflichten auflösen. Es stellt sich daher die Frage, ob es legitim ist, Personen vor der Volljährigkeit über komplexe und finanziell weitreichende Fragen mitentscheiden zu lassen, ohne dass sie selbst die Konsequenzen dieser Entscheide voll mittragen.

  • In diversen Kantonen sind Vorhaben zur Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahren bereits abgelehnt worden: Basel-Stadt, Baselland, Neuenburg, Uri, Zürich und Bern. Des Weiteren scheiterten dahingehende Bemühungen in den Kantonen Freiburg, Thurgau, Schaffhausen, Jura, St. Gallen, Luzern, Waadt, Zug, Schwyz, Genf und Basel-Stadt bereits im parlamentarischen Prozess (ebd.). Eine separate Abstimmung über die Einführung von Stimmrechtsalter 16 kostet unnötig Geld und Ressourcen, wobei das Ergebnis einer klaren Ablehnung mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht.

    In Glarus, der als einziger Kanton Stimmrechtsalter 16 kennt, ist seither die Stimm- und Wahlbeteiligung gesunken. Diese Erfahrungen zeigen, dass eine Senkung des Stimmrechtsalters nicht automatisch zu mehr politischer Partizipation führt. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die durchschnittliche Stimmbeteiligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden weiter sinkt.

 

Des Weiteren zeigen unsere eigenen Erfahrungen, dass eine reife politische Partizipation mit 18 Jahren nachhaltiger möglich ist als noch mit 16.

 

Wir fordern daher die Mitglieder des Kantonsrates auf, die Motion zu Stimmrechtsalters 16 in der kommenden Kantonsratssitzung entschieden abzulehnen.

 

Gespannt werden wir die Behandlung der Totalrevision der Kantonsverfassung in zweiter Lesung verfolgen und hoffen darauf, dass unsere Forderung ernstgenommen und umgesetzt wird.

 

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.


Quellen:

 
 
 

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